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Top Partner für Mittelstand & Großunternehmen

CRA-Verordnung:

Cybersichere Produkte ohne regulatorischen Blindflug.

Gesetzeskonforme IT-Sicherheit

Nachweisbare Produkt-Compliance

Umsetzung mit Mandat

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Als Ihr Partner für die Umsetzung der CRA-Verordnung übernehmen wir Verantwortung, schaffen Klarheit über Ihre Pflichten und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen die regulatorischen Anforderungen terminsicher und auditfähig erfüllt.

3 Gründe, warum es mit uns funktioniert

Compliance mit Mandat

Wir übernehmen Verantwortung für Analyse, Planung und Nachweisführung – statt Sie mit Konzepten allein zu lassen.

Klare Roadmap statt Unsicherheit

Wir liefern eine managementtaugliche Roadmap mit Prioritäten, Zuständigkeiten und Zeithorizont – nachvollziehbar und prüfbar.

Technische & regulatorische Expertise

Wir vereinen Produktsicherheit und Regulierungs-Know-how – für eine praxisnahe, nachhaltige CRA-Umsetzung.

Ihr Partner mit Mandat

Der klassische Berater

  • Liefert Interpretationen, die intern umgesetzt werden müssen
  • Fokussiert auf juristische Texte und Theorien
  • Unterstützt punktuell bei der Gesetzesauslegung
  • Reagiert erst bei Prüfungen oder Fristen
  • Keine operative Nachweisführung
  • Kommuniziert abstrakt oder formal
  • Liefert Statusberichte ohne Umsetzungssicherheit
  • Übernimmt aktive Verantwortung & koordiniert die Umsetzung
  • Übersetzt Regulatorik in praxisnahe, auditfähige Maßnahmen
  • Ist als fester Ansprechpartner in Ihre Prozesse integriert
  • Agiert proaktiv und terminsicher
  • Erstellt dokumentierte, revisionsfeste Compliance-Nachweise
  • Spricht auf Augenhöhe mit Management & IT
  • Etabliert nachhaltige Compliance-Strukturen

Wir sind bekannt aus:

Das sagen unsere Kunden über uns

Die Informationssicherheit bei tegut... wurde in kurzer Zeit auf ein neues Level gehoben. Sowohl organisatorisch als auch inhaltlich wurden über einen ganzheitlichen risikobasierten Ansatz in allen relevanten Handlungsfeldern wirksame Maßnahmen initiiert und durchgeführt. Dabei wurde immer mit gesundem Menschenverstand auf das Nötige und Machbare geachtet, so dass die Akzeptanz für die Maßnahmen auf allen Ebenen sowohl in der IT als in den Fachbereichen hoch ist.

Jannik Christ überzeugt durch bemerkenswert breites und tiefes Fachwissen, aber auch durch die besondere Fähigkeit, stets zielgruppenadäquat zu kommunizieren.

Dr. Alexander Bradel

Chief Technology Officer (CIO)

Von der Pflicht zur Produktsicherheit.

In 3 klaren Schritten.

01
Erstgespräch

Klarheit in 30 Minuten (gratis)

Wir verstehen Ziele, Rahmenbedingungen und Prioritäten. Sie erhalten eine erste Einschätzung sowie den nächsten sinnvollen Schritt – fokussiert und ohne Umwege.

30 Minuten

02
Konzept-Vorstellung

Managementtauglicher Plan

Wir präsentieren ein schlankes, auditfähiges Konzept mit Roadmap, Verantwortlichkeiten und Aufwandsschätzung. Entscheidungen werden schnell und faktenbasiert möglich.

30 Minuten

03
Implementierung

Umsetzung mit Mandat

Wir starten in die Praxis: Maßnahmen steuern, Nachweise erstellen, Fortschritt messbar machen. Sie erhalten greifbare Ergebnisse – pragmatisch, prüfbar, terminsicher.

Laufend

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

IT-Sicherheit braucht Vertrauen.
Und genau das ist unser Anspruch.

Wir sehen in unserer täglichen Arbeit, wie gehobene Mittelständler und Konzerne mit der wachsenden Komplexität von Compliance und Cyber-Bedrohungen kämpfen. Oft fehlt die Zeit oder der spezialisierte interne Experte.

Unsere Mission bei BlackMount ist es, diese Lücke zu schließen. Wir agieren nicht nur als Berater, sondern als verantwortlicher Partner, der Ihnen diese Last von den Schultern nimmt. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – mit der Gewissheit, dass Ihre Informationssicherheit in kompetenten und verlässlichen Händen ist.

Jannik Christ

Geschäftsführer

Zertifizierte Exzellenz – für Ihre Sicherheit.

Der richtige Zeitpunkt für

Beratung zur CRA-Verordnung

ist jetzt, wenn …

Markteinführung steht bevor

… Sie ein digitales Produkt auf den Markt bringen und die Cybersecurity-Pflichten rechtzeitig erfüllen müssen.

Kunden oder Behörden fordern Nachweise

… Sie Nachweise zur Produktsicherheit vorlegen müssen und Ihre Dokumentation noch nicht vollständig ist.

Interne Ressourcen sind knapp

… Ihre Teams durch Entwicklung und Vertrieb ausgelastet sind und die Umsetzung liegen bleibt.

EU-Pflichten rücken näher

… Sie wissen, dass die CRA bald verbindlich wird und Sie jetzt strukturierte Vorbereitung brauchen.

Wo Sicherheit diskutiert wird, sind wir live dabei.

Engagiert & Vernetzt in führenden Fachverbänden

Häufige Fragen zur CRA-Verordnung

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir werden uns innerhalb von 24 Stunden mit der Antwort bei Ihnen zurückmelden.

info@blackmount.de

Direkt, unverbindlich & 100% vertraulich

Was ist die CRA-Verordnung und warum betrifft sie mein Unternehmen?

Die CRA-Verordnung (Cyber Resilience Act) ist eine EU-Verordnung, die verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit von digitalen Produkten und Software definiert. Sie gilt für Hersteller, Importeure und Händler, die Produkte mit digitalen Elementen auf den europäischen Markt bringen. Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheitsstandards von vernetzten Produkten während des gesamten Produktlebenszyklus deutlich zu erhöhen und Verbraucher sowie Unternehmen vor Cyberangriffen zu schützen.

Die CRA-Verordnung betrifft nahezu alle Unternehmen, die digitale Produkte entwickeln, herstellen, importieren oder vertreiben – dazu zählen Software, Hardware, IoT-Geräte, Betriebssysteme, Sicherheitssoftware und viele weitere Produktarten. Die Anforderungen sind breit gefächert und umfassen sowohl technische Sicherheitsstandards als auch organisatorische Verpflichtungen, wie die Verpflichtung zur Sicherheitsüberwachung, Meldepflichten und Nachweisdokumentationen.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie bereits während der Produktentwicklung Cybersicherheitsanforderungen berücksichtigen und diese nach Markteinführung kontinuierlich prüfen und verbessern müssen. Dies erfordert technische Anpassungen, Prozessänderungen sowie den Aufbau eines professionellen Schwachstellenmanagements.

Die Umsetzung der CRA-Verordnung ist verpflichtend – ein Verstoß kann erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie dabei, die neuen Anforderungen rechtzeitig, praxisnah und effizient in Ihre Produkt- und Sicherheitsprozesse zu integrieren.

Welche Leistungen umfasst die Beratung zur CRA-Verordnung?

Unsere Beratung zur CRA-Verordnung ist modular aufgebaut und richtet sich flexibel nach den Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Zu den zentralen Leistungen gehören:

  1. Betroffenheitsanalyse: Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Produkte und Geschäftsprozesse von der CRA-Verordnung betroffen sind.
  2. Risikoanalyse: Wir unterstützen Sie bei der systematischen Bewertung potenzieller Cybersicherheitsrisiken entlang des Produktlebenszyklus.
  3. Sicherheitskonzeption: Wir entwickeln konkrete Maßnahmen zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen, von der sicheren Produktentwicklung bis zur Schwachstellenbehandlung.
  4. Unterstützung bei der CE-Kennzeichnung: Wir begleiten Sie bei der Erstellung der technischen Dokumentation und der Konformitätserklärung gemäß den Vorgaben der CRA-Verordnung.
  5. Prozessaufbau: Wir helfen Ihnen beim Aufbau eines Schwachstellenmanagements, Meldeprozessen und der kontinuierlichen Sicherheitsüberwachung.
  6. Schulungen: Wir schulen Ihre Mitarbeitenden gezielt im Umgang mit den neuen regulatorischen Anforderungen und vermitteln praxisnahes Wissen zur CRA-Konformität.
  7. Langfristige Begleitung: Wir unterstützen Sie auch nach der Produkteinführung bei der kontinuierlichen Überprüfung und Anpassung Ihrer Sicherheitsmaßnahmen.

Unser Ziel ist es, die Anforderungen der CRA-Verordnung verständlich und pragmatisch umzusetzen, damit Sie nicht nur rechtskonform agieren, sondern auch dauerhaft die Sicherheit Ihrer Produkte gewährleisten.

Warum ist ein externer Berater bei der Umsetzung der CRA-Verordnung sinnvoll?

Die Anforderungen der CRA-Verordnung sind komplex und erfordern umfassende Kenntnisse in den Bereichen Produktsicherheit, Cybersicherheit und EU-Konformitätsbewertung. Ein externer Berater bringt die nötige Erfahrung und Fachkenntnis mit, um Sie strukturiert und effizient durch diesen Prozess zu begleiten.

Ein externer Berater analysiert unabhängig, bringt bewährte Vorgehensweisen aus anderen regulatorischen Projekten mit und hilft, kostspielige Umsetzungsfehler zu vermeiden. Gerade für Unternehmen, die bisher wenig Erfahrung mit regulatorischen Sicherheitsanforderungen haben, ist diese Expertise unverzichtbar.

Darüber hinaus kann ein Berater pragmatische Lösungen erarbeiten, die sich nahtlos in bestehende Produktentwicklungs- und Qualitätssicherungsprozesse integrieren lassen. Er kennt typische Schwachstellen, regulatorische Fallstricke und sorgt dafür, dass die Cybersicherheitsanforderungen nicht nur formal erfüllt werden, sondern auch im Alltag praktisch umsetzbar sind.

Ein externer Berater bietet zudem wertvolle Unterstützung bei der Erstellung der technischen Dokumentation, der Sicherheitsnachweise und der Vorbereitungen für die CE-Kennzeichnung. Durch die enge Begleitung werden interne Ressourcen entlastet und der gesamte Prozess beschleunigt.

Unsere Beratung bietet Ihnen außerdem die Möglichkeit, flexibel zwischen punktueller Unterstützung, Projektbegleitung oder langfristiger Betreuung zu wählen – je nachdem, wie groß Ihr Bedarf ist.

Was sind die zentralen Anforderungen der CRA-Verordnung für Hersteller?

Die CRA-Verordnung stellt umfassende Anforderungen an Hersteller und Inverkehrbringer digitaler Produkte. Zentrale Pflichten sind:

  1. Cybersicherheitsanforderungen während der Produktentwicklung: Schon in der Design- und Entwicklungsphase müssen Sicherheitsaspekte berücksichtigt und Schwachstellen minimiert werden.
  2. Schwachstellenmanagement: Hersteller müssen ein strukturiertes Verfahren zur Erkennung, Bewertung und Behebung von Sicherheitslücken etablieren – auch nach der Markteinführung.
  3. Sicherheitsupdates: Unternehmen sind verpflichtet, über einen definierten Zeitraum Sicherheitsupdates bereitzustellen, um bekannte Schwachstellen zu schließen.
  4. Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
  5. CE-Kennzeichnung: Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Produkte den Anforderungen der CRA-Verordnung entsprechen und eine Konformitätserklärung ausstellen.
  6. Dokumentationspflicht: Hersteller müssen eine umfassende technische Dokumentation erstellen, die die Sicherheitsvorkehrungen und die Risikobewertung nachvollziehbar darlegt.

Diese Anforderungen erfordern nicht nur technische Anpassungen, sondern auch den Aufbau neuer organisatorischer Prozesse. Unsere Beratung unterstützt Sie dabei, diese Vorgaben systematisch und effizient umzusetzen.

Wie unterstützt CHRIST Security GmbH konkret bei der Umsetzung der CRA-Verordnung?

CHRIST Security GmbH begleitet Sie praxisnah bei der Erfüllung der CRA-Verordnung. Wir beginnen mit einer umfassenden Betroffenheitsanalyse und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Strategie zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen.

Wir unterstützen Sie bei der Risikoanalyse, entwickeln Sicherheitskonzepte, die sich in Ihre Produktentwicklung integrieren lassen, und helfen Ihnen beim Aufbau eines effektiven Schwachstellenmanagements. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine praxisgerechte Umsetzung, die Ihre internen Prozesse nicht überlastet.

Unsere Berater begleiten Sie bei der Erstellung der technischen Dokumentation, der Sicherheitsnachweise und der CE-Konformitätserklärung. Wir stellen sicher, dass Ihre Produkte den Anforderungen der CRA-Verordnung entsprechen und die Sicherheitsmaßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sind.

Zudem bieten wir gezielte Schulungen für Ihre Mitarbeitenden an und bereiten Ihr Team optimal auf die neuen Sicherheits- und Meldepflichten vor. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur punktuell, sondern auf Wunsch auch langfristig zu begleiten – von der ersten Analyse bis zur kontinuierlichen Sicherheitsüberwachung nach Produkteinführung.

Warum ist es wichtig, frühzeitig mit der Umsetzung der CRA-Verordnung zu beginnen?

Die CRA-Verordnung wird nach ihrer finalen Verabschiedung europaweit verbindlich und ist mit engen Umsetzungsfristen verbunden. Unternehmen, die frühzeitig mit der Planung und Umsetzung beginnen, sichern sich ausreichend Zeit, um die komplexen Anforderungen sorgfältig zu erfüllen und die notwendigen technischen sowie organisatorischen Strukturen aufzubauen.

Die Integration von Sicherheitsanforderungen in bestehende Produktentwicklungs- und Qualitätssicherungsprozesse erfordert Zeit und eine enge Abstimmung zwischen verschiedenen Abteilungen – von der Entwicklung über das Produktmanagement bis hin zur IT- und Rechtsabteilung.

Eine frühzeitige Vorbereitung bietet den Vorteil, dass Sicherheitskonzepte systematisch entwickelt, Schwachstellen rechtzeitig adressiert und Compliance-Risiken minimiert werden können. Zudem kann der Aufwand für Sicherheitsupdates, Schwachstellenmanagement und Dokumentation realistisch kalkuliert und in bestehende Ressourcen- und Zeitpläne integriert werden.

Unternehmen, die die Umsetzung der CRA-Verordnung aufschieben, riskieren nicht nur Bußgelder und Marktverzögerungen, sondern auch einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Wer früh startet, positioniert sich als verlässlicher Anbieter sicherer Produkte und stärkt das Vertrauen von Kunden und Partnern.

Mit unserer Unterstützung sorgen Sie dafür, dass Ihr Unternehmen die CRA-Verordnung nicht nur fristgerecht, sondern auch praxisgerecht und effizient umsetzt.

Ihr Strategiegespräch für klare Compliance und Resilienz.

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Portrait Hanna

Hanna Prinz

Assistenz der Geschäftsführung

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