
Seit dem 2. August 2026 ist der EU AI Act in einer neuen Umsetzungsphase. Aufsichts- und Durchsetzungsstrukturen greifen, und bestimmte Transparenzanforderungen sind praktisch relevant. Gleichzeitig wurden die Anwendungstermine für die meisten Hochrisiko-Systeme angepasst. Unternehmen müssen deshalb genauer unterscheiden als zuvor: Welche Pflicht gilt bereits, welche Vorbereitung ist jetzt nötig und welche Vorgabe greift erst 2027 oder 2028?
Eine pauschale Aussage wie „Der AI Act gilt ab August 2026 vollständig“ ist ebenso irreführend wie ein vollständiges Abwarten bis zum Hochrisiko-Stichtag. Bereits bestehende Verbote, General-Purpose-AI-Regeln und Transparenzpflichten betreffen laufende Anwendungen. Zudem lassen sich Inventar, Lieferantendokumentation, Datenherkunft und technische Nachweise nicht kurz vor einem Termin nachträglich rekonstruieren.
Der aktuelle Zeitplan in vier Stufen
Die erste Stufe begann am 2. Februar 2025 mit den Verboten bestimmter KI-Praktiken und den damaligen Vorgaben zur KI-Kompetenz. Seit dem 2. August 2025 gelten Governance-Regeln und Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen. Am 2. August 2026 wurden weitere Vorschriften einschließlich bestimmter Transparenzpflichten anwendbar und Durchsetzungsbefugnisse aktiviert.
Nach den 2026 in Kraft getretenen Anpassungen gelten die Hochrisiko-Regeln für die in Anhang III genannten Anwendungsfälle ab dem 2. Dezember 2027. Für KI-Systeme, die nach Anhang I als Sicherheitskomponenten regulierter Produkte oder selbst als solche Produkte erfasst sind, gilt der 2. August 2028. Unternehmen sollten diese Termine systembezogen dokumentieren, statt nur einen allgemeinen Projektstichtag zu führen.
Was seit Februar 2025 nicht mehr warten kann
Verbotene Praktiken müssen bereits im Ideen- und Beschaffungsprozess erkannt werden. Der AI Act erfasst in den jeweils gesetzlich definierten Grenzen unter anderem manipulative oder täuschende Techniken, die Ausnutzung bestimmter Schutzbedürftigkeiten, einzelne Formen sozialen Bewertens sowie bestimmte biometrische Anwendungen. Die Beurteilung hängt vom konkreten Zweck, der Funktionsweise und den betroffenen Personen ab.
Ein Unternehmen benötigt daher ein frühes Kontrolltor. Anwendungsfälle mit Verhaltensbeeinflussung, biometrischen Merkmalen, Emotionserkennung, Beschäftigtenüberwachung oder Bewertung persönlicher Eigenschaften werden vor Entwicklung und Vertragsschluss eskaliert. Die Entscheidung wird begründet dokumentiert; bis zur Klärung bleibt der Einsatz gesperrt oder technisch begrenzt.
KI-Kompetenz als praktische Fähigkeit behandeln
Auch wenn die 2026 erfolgten Vereinfachungen den ursprünglichen Mechanismus verändert haben, bleibt Kompetenz ein wesentlicher Bestandteil sicherer Nutzung und zahlreicher Betreiberpflichten. Beschäftigte müssen erlaubte Werkzeuge, Datenregeln, typische Fehler und Meldewege kennen. Eine universelle einstündige Schulung genügt nicht für Entwicklung, Einkauf, menschliche Aufsicht und Incident Response.
Rollenbezogene Übungen liefern stärkere Evidenz als Teilnahmequoten. Nutzer eines generativen Assistenten erkennen beispielsweise indirekte Prompt Injection und vertrauliche Daten. Aufsichtspersonen üben plausible Fehlentscheidungen. Entwickler testen Modell- und Datensupply-Chain. Lerninhalte werden nach Vorfällen und technischen Änderungen aktualisiert.
General-Purpose-AI-Pflichten seit August 2025
Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen unterliegen eigenen Vorgaben, darunter technische Dokumentation und Informationen für nachgelagerte Anbieter, Regeln zum Urheberrecht und eine Zusammenfassung der Trainingsinhalte. Für Modelle mit systemischem Risiko kommen weitergehende Pflichten zu Bewertung, adversarial testing, Risikominderung, Vorfallmeldung und Cybersicherheit hinzu.
Unternehmen, die lediglich ein solches Modell nutzen, werden dadurch nicht automatisch GPAI-Anbieter. Sie sollten jedoch prüfen, ob Feinabstimmung, Veränderung oder Bereitstellung unter eigener Verantwortung eine andere Rolle auslöst. Nachgelagerte Anbieter benötigen die Informationen aus der Modellkette für ihre eigene technische Dokumentation und Risikobewertung.
Durchsetzung der GPAI-Regeln ab August 2026
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass die vollständige Durchsetzung der GPAI-Pflichten für Anbieter seit dem 2. August 2026 möglich ist. Für Unternehmen mit eigenen allgemeinen Modellen ist das ein operativer Termin, kein Vorbereitungsziel. Dokumentation, Ansprechpartner, Sicherheitsprozesse und Informationsbereitstellung müssen funktionieren.
Nachgelagerte Unternehmen sollten diesen Zeitpunkt nutzen, um überfällige Anbieterinformationen einzufordern. Fehlen Modellversion, Nutzungsgrenzen, Sicherheitsinformationen oder Änderungsankündigungen, entsteht eine konkrete Lieferantenlücke. Sie wird mit Risiko, Verantwortlichem und Eskalationsentscheidung erfasst, nicht als unverbindliche Frage im Einkaufsordner.
Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026
Artikel 50 enthält Transparenzanforderungen für bestimmte KI-Systeme und Inhalte. Menschen müssen in den erfassten Fällen darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies nicht offensichtlich ist. Anbieter synthetischer Inhalte müssen bestimmte Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format kennzeichnen; für Deepfakes und bestimmte Texte von öffentlichem Interesse bestehen weitere Offenlegungspflichten.
Die genaue Pflicht hängt von Rolle, Inhalt und Veröffentlichungskontext ab. Ein interner Entwurf ist anders zu behandeln als ein veröffentlichter Beitrag. Unternehmen benötigen daher nicht nur einen Hinweis im KI-Tool, sondern einen Prozess bis zum Ausgabekanal. Marketing, Kommunikation, Produktentwicklung und technische Plattformteams müssen gemeinsam sicherstellen, dass Kennzeichnungen nicht beim Export verloren gehen.
Chatbots und interaktive Systeme richtig kennzeichnen
Bei einem Kundenchatbot sollte die Information vor oder spätestens bei der ersten Interaktion verständlich sichtbar sein. Ein versteckter Absatz in Datenschutzinformationen erfüllt den praktischen Zweck nicht. Die Gestaltung darf Nutzer nicht täuschen oder den Eindruck eines menschlichen Mitarbeiters erwecken, wenn tatsächlich KI antwortet.
Der Nachweis umfasst Text, Position, Sprache, Zeitpunkt und getestete Darstellung auf relevanten Endgeräten. Bei Übergabe an einen Menschen muss der Status klar bleiben. Wird der Bot als White-Label-Komponente an Kunden geliefert, sind Verantwortlichkeit und konfigurierbare Pflichttexte vertraglich sowie technisch festgelegt.
Maschinenlesbare Kennzeichnung technisch absichern
Für erfasste synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte reicht eine organisatorische Anweisung allein nicht. Anbieter benötigen technische Verfahren, die Ausgaben in geeignetem Format erkennbar markieren. Die Kommission hat hierzu Leitlinien und einen freiwilligen Code of Practice zur Operationalisierung veröffentlicht.
Ein Kontrolltest verfolgt den Inhalt durch Erzeugung, Export, Komprimierung und Veröffentlichung. Dabei wird geprüft, ob die Markierung erhalten bleibt und mit verfügbaren Verfahren erkannt werden kann. Produktänderungen und neue Ausgabeformate lösen Regressionstests aus. Ausnahmen werden nicht pauschal, sondern anhand des konkreten gesetzlichen Tatbestands begründet.
Deepfakes und öffentliche Information im Freigabeprozess
Synthetisch erzeugte oder manipulierte Inhalte, die realen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich authentisch wirken können, benötigen in den erfassten Fällen eine Offenlegung. Für redaktionelle, künstlerische oder satirische Kontexte sieht die Verordnung Besonderheiten vor. Eine eindeutige Kontextentscheidung bleibt dennoch erforderlich.
Unternehmen ergänzen ihre Content-Freigabe um Herkunft, eingesetztes Werkzeug, Manipulationsart und vorgesehene Kennzeichnung. Die Offenlegung muss für Empfänger verständlich sein. Wasserzeichen, Metadaten und sichtbarer Hinweis können unterschiedliche Zwecke erfüllen und sollten risikobasiert kombiniert werden.
AI Office und nationale Behörden handlungsfähig einplanen
Seit August 2026 treten Durchsetzungsbefugnisse des AI Office und nationaler zuständiger Behörden praktisch hervor. Das AI Office überwacht insbesondere GPAI-Anbieter und bestimmte weitere Systeme; nationale Marktüberwachungsbehörden übernehmen Aufgaben für KI-Systeme. Unternehmen benötigen einen geregelten Behördenkontakt und belastbare Auskunftsfähigkeit.
Eine Anfrage darf nicht erst die Suche nach Systemverantwortlichen auslösen. Das KI-Inventar enthält Rolle, Zweck, Version, verantwortliche Einheit und Nachweisablage. Legal koordiniert formelle Antworten, während Technik und Fachbereich Tatsachen liefern. Aufbewahrung und Freigabe sensibler Dokumente werden vorab geregelt.
Beschwerde- und Hinweiswege in die Governance aufnehmen
Betroffene Personen und Hinweisgeber erhalten durch den Durchsetzungsrahmen konkrete Wege, mögliche Verstöße zu melden. Unternehmen sollten Beschwerden nicht als reines Kommunikationsthema behandeln. Sie können auf systematische Qualitäts-, Transparenz- oder Grundrechtsprobleme hinweisen und müssen mit dem betroffenen System verknüpft werden.
Ein zentraler Eingang klassifiziert Meldung, Dringlichkeit und mögliche Pflichten. Fachbereich, Legal, Datenschutz und Sicherheit bewerten gemeinsam, ob Betrieb, Daten oder Ausgaben gesichert und begrenzt werden müssen. Trends aus mehreren Einzelbeschwerden fließen in Monitoring und Managementbericht ein.
Hochrisiko nach Anhang III: Stichtag 2. Dezember 2027
Die verschobene Anwendung betrifft unter anderem bestimmte KI-Einsätze in Biometrie, kritischer Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, wesentlichen privaten oder öffentlichen Diensten, Strafverfolgung, Migration sowie Rechtspflege und demokratischen Prozessen. Nicht jede Anwendung in einem dieser Bereiche ist automatisch Hochrisiko; Funktion und Ausnahmen sind präzise zu prüfen.
Die zusätzliche Zeit sollte für belastbare Implementierung genutzt werden. Anbieter benötigen unter anderem Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Protokollierung, Gebrauchsanweisung, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit und Konformitätsverfahren. Betreiber müssen Maßnahmen, Aufsicht, Eingabedaten, Monitoring und weitere kontextspezifische Pflichten vorbereiten.
Produktbezogene Hochrisiko-KI: Stichtag 2. August 2028
Für KI als Sicherheitskomponente bestimmter regulierter Produkte oder als entsprechendes Produkt greift der verlängerte Termin im August 2028. Dazu können je nach Anhang-I-Rechtsakt beispielsweise Maschinen oder Medizinprodukte gehören, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich Drittbewertung erfüllt sind. Die AI-Act-Anforderungen müssen in bestehende Produktkonformität integriert werden.
Produktlebenszyklen, Validierung und Zertifizierung benötigen lange Vorläufe. Hersteller sollten deshalb Anforderungen jetzt auf Entwicklungspläne, technische Akte und Lieferkette abbilden. Ein später Modell- oder Datenwechsel kann Leistungs- und Sicherheitsnachweise beeinflussen. Die zusätzliche Zeit ist kein Freibrief für unkontrollierte Produktänderungen.
Bestehende Systeme und Übergangsfragen inventarisieren
Für bereits vor bestimmten Stichtagen in Verkehr gebrachte oder genutzte Systeme enthält der AI Act Übergangsregelungen. Ob und wann Pflichten greifen, hängt unter anderem von Systemart, Rolle und wesentlichen Änderungen ab. Eine bloße Kennzeichnung „Legacy“ ist keine ausreichende Analyse.
Das Inventar erfasst Erstbereitstellung, wesentliche Versionen, Zweckänderungen und Vertragsstatus. Legal bewertet die Übergangsregel, während Technik klärt, welche Änderungen tatsächlich vorgenommen wurden. Fehlen historische Baselines, wird diese Unsicherheit als Lücke dokumentiert und durch konservative Kontrollen kompensiert.
Die Risikoklassifizierung 2026 aktualisieren
Die Kommission hat 2026 Leitlinienentwürfe und praktische Beispiele zur Hochrisiko-Klassifizierung bereitgestellt. Unternehmen sollten frühere Einordnungen gegen diese Auslegung prüfen, insbesondere bei Anhang-III-Anwendungen und möglichen Ausnahmen. Eine Bewertung aus dem Jahr 2024 kann durch geänderten Zweck oder neue Funktionen ohnehin überholt sein.
Der Review betrachtet tatsächliche Nutzung, nicht nur Projektbeschreibung. Ein System, das ursprünglich Dokumente sortierte, kann inzwischen Entscheidungen über Beschäftigte vorbereiten. Produktteams, Fachbereiche und Governance bestätigen gemeinsam den aktuellen Zweck. Das Ergebnis verweist auf die verwendete Rechts- und Leitlinienfassung.
Ein Arbeitsprogramm bis Ende 2026
Priorität eins sind verbotene Praktiken, aktive Transparenzfälle und mögliche GPAI-Anbieterrollen. Priorität zwei umfasst ein vollständigeres Inventar, dokumentierte Rollen und Hochrisiko-Vorprüfung. Priorität drei sind technische Sofortkontrollen für sensible Anwendungen: zentrale Identitäten, erlaubte Daten, Protokollierung, beschränkte Werkzeuge und geübte Eskalation.
Bis Jahresende sollte jedes produktive kritische System einen Eigentümer, eine begründete Klasse, ein Daten- und Lieferantenprofil sowie einen nächsten Reviewtermin besitzen. Für Anhang-III-Kandidaten wird eine Lückenanalyse gegen Anbieter- oder Betreiberpflichten begonnen. Beschaffung und Change Management werden als dauerhafte Erfassungskanäle eingebunden.
Vorbereitung 2027 ohne Dokumentationsendspurt
Im Jahr 2027 müssen Hochrisiko-Anbieter Kontrollen implementieren und nachweisbar testen. Technische Dokumentation entsteht aus Architektur, Entwicklung, Datenverwaltung und Tests, nicht durch nachträgliches Schreiben. Betreiber gestalten Aufsicht, Arbeitsanweisung, Monitoring, Informationen und gegebenenfalls Folgenabschätzungen in den Fachprozess ein.
Eine Probeprüfung mehrere Monate vor dem Stichtag verfolgt ausgewählte Anforderungen bis zur Evidenz. Sie zeigt, ob Rollen nur benannt oder tatsächlich wirksam sind. Kritische Lieferantenlücken werden eskaliert, weil externe Dokumentation und Vertragsänderungen oft längere Vorläufe besitzen als interne Richtlinien.
Informationssicherheit unabhängig vom Stichtag
Prompt Injection, Datenabfluss, kompromittierte Modelle und unsichere Agenten warten nicht auf regulatorische Termine. Unternehmen müssen Schutzmaßnahmen nach realem Risiko umsetzen. Der AI Act nennt Cybersicherheit und Robustheit ausdrücklich für Hochrisiko-KI, doch auch andere Anwendungen können vertrauliche Daten oder kritische Geschäftsprozesse gefährden.
Ein internes Kontrollprofil ergänzt daher die gesetzliche Klasse. Es betrachtet Daten, Berechtigungen, Modellsupply-Chain, Schnittstellen, Toolnutzung, Monitoring und Wiederherstellung. So werden Systeme mit hohem Unternehmensrisiko geschützt, auch wenn ihre speziellen AI-Act-Pflichten später greifen oder sie nicht in eine Hochrisikokategorie fallen.
Beispiel: Kundenchatbot im August 2026
Ein Unternehmen betreibt einen generativen Chatbot auf seiner Website. Die Anwendung ist nicht allein aufgrund der Chatfunktion Hochrisiko. Seit August 2026 ist jedoch die transparente Information über die KI-Interaktion praktisch relevant. Das Unternehmen zeigt den Hinweis vor der ersten Eingabe und testet ihn auf Desktop, Mobilgeräten und in allen angebotenen Sprachen.
Zusätzlich gelten Datenschutz und Sicherheitsanforderungen. Der Bot darf keine Kontodaten ohne sichere Authentifizierung abrufen, Werkzeugzugriffe sind begrenzt und ungewöhnliche Eingaben werden überwacht. Bei Übergabe an einen Menschen bleibt erkennbar, ab wann ein Mitarbeiter antwortet. Der Nachweis umfasst Gestaltung, Konfiguration und Testergebnis.
Beispiel: Bewerber-Ranking mit geplantem Start 2027
Eine Personalabteilung plant ein System, das Bewerbungen bewertet und eine Rangfolge erzeugt. Der Beschäftigungskontext ist ein deutlicher Anhang-III-Prüffall. Obwohl die verschobenen Hochrisiko-Regeln erst ab Dezember 2027 greifen, beginnt das Unternehmen sofort mit Rollenklärung, Lieferantennachweisen, Datenprüfung und Gestaltung menschlicher Aufsicht.
Der Einkauf verlangt Konformitäts- und Gebrauchsinformationen. Recruiter dürfen das Ranking nicht ungeprüft übernehmen, und Testfälle untersuchen systematische Fehlbewertungen. Beschäftigtenvertretung, Datenschutz und Legal werden früh beteiligt. Dadurch entsteht keine teure Nachrüstung kurz vor dem Produktivstart.
Typische Fehlinterpretationen des Jahres 2026
Fehler eins lautet: Alle Pflichten gelten jetzt vollständig. Das ignoriert die gestaffelten und angepassten Termine. Fehler zwei lautet: Wegen der Verschiebung muss bis 2027 nichts geschehen. Das übersieht bereits geltende Verbote, GPAI- und Transparenzregeln sowie andere Rechts- und Sicherheitsanforderungen.
Fehler drei ist die Gleichsetzung jeder geschäftskritischen KI mit Hochrisiko im Sinne des Gesetzes. Fehler vier ist das Gegenteil: Systeme außerhalb der gesetzlichen Hochrisikoklasse werden ohne Sicherheitskontrollen betrieben. Eine belastbare Governance dokumentiert Rechtsklasse und interne Kritikalität separat und leitet aus beiden das Kontrollprofil ab.
Managementbericht: fünf Entscheidungen statt hundert Statuspunkte
Die Leitung benötigt Transparenz über verbotene oder ungeklärte Fälle, aktive Transparenzpflichten, mögliche GPAI-Anbieterrollen, Hochrisiko-Kandidaten und kritische Lieferantenlücken. Für jeden Bereich werden Exposition, Restrisiko, Frist und erforderliche Entscheidung genannt. Aktivitätsmengen wie Anzahl Workshops reichen nicht.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Systeme ohne Eigentümer, fehlende Modellversionen und Anwendungen mit autonomen Aktionen. Das Management entscheidet über Einschränkung, Investition oder Risikoakzeptanz. Der Bericht trennt gesetzliche Deadline von internem Sicherheitsbedarf, damit Verschiebungen nicht automatisch zu verschobenen Schutzmaßnahmen führen.
Fazit: 2026 ist ein Umsetzungsjahr, kein allgemeiner Endtermin
Im Jahr 2026 greifen Durchsetzung und wichtige Transparenzregeln, während Verbote und GPAI-Pflichten bereits länger gelten. Die Hochrisiko-Anforderungen folgen für Anhang III im Dezember 2027 und für bestimmte regulierte Produkte im August 2028. Eine systembezogene Termin- und Rollenmatrix verhindert sowohl Überreaktion als auch gefährliches Abwarten.
BlackMount unterstützt bei AI-Act-Readiness und sicherer KI-Governance. Dazu gehören aktuelles Inventar, Rollen- und Risikoklassifizierung, Transparenz- und Sicherheitskontrollen sowie eine realistische Roadmap bis zu den jeweiligen Anwendungsterminen. Ziel ist eine prüfbare Umsetzung, die mit technischen und regulatorischen Änderungen weiterentwickelt werden kann.
Verwendete Primärquellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz
- Europäische Kommission: AI Act und aktueller Anwendungszeitplan
- Europäische Kommission: Enforcement framework of the AI Act
- Europäische Kommission: Leitlinien zu Transparenzpflichten nach Artikel 50
- Europäische Kommission: Leitlinien zur Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen
- Europäische Kommission: AI Omnibus enters into force


